Studienplatzklage
In vielen Studiengängen gibt es deutlich mehr Bewerber als Studienplätze. In den medizinischen Fächern (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) kann derzeit schon ein Notendurchschnitt von schlechter als 1,2 (!) zu einer Absage führen. Bei einer regelmäßigen Wartezeit von mehr als acht Semestern stellt sich für viele Betroffene die Frage nach zusätzlichen Möglichkeiten, den Wunschstudienplatz zeitnah zu erhalten.
Die Studienplatzklage ist eine Möglichkeit mit einer über 30-jährigen Tradition. Mit ihr wird in einem gerichtlichen Verfahren die Aufnahmekapazität einer staatlichen Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule) überprüft mit dem Ziel, zusätzliche, noch ungenutzte Studienplätze aufzudecken. Diese Studienplätze werden in der Regel unabhängig von Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit vergeben.
Die Studienplatzklage setzt auf Seiten des Studienbewerbers zunächst zweierlei voraus: die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft sowie die Hochschulreife. Das Kostenrisiko lässt sich mit anwaltlicher Hilfe genau planen und ist unter Umständen durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe abgedeckt.
Weitere Einzelheiten zur Studienplatzklage enthält unser »Leitfaden Studienplatzklage«, den Sie unter dem Menüpunkt Dokumente finden und herunter laden können.