
Studienplatzklage
In vielen
Studiengängen gibt es deutlich mehr Bewerber als
Studienplätze. In den medizinischen Fächern kann
derzeit schon ein Durchschnitt von schlechter als 1,2 (!) zu einer
Absage führen. Bei einer Wartezeit von mehr als acht Semestern
stellt sich für viele Betroffene die Frage nach
zusätzlichen Möglichkeiten, den Wunschstudienplatz
zeitnah zu erhalten. Die Studienplatzklage ist eine
Möglichkeit mit einer über 30-jährigen
Tradition. Mit ihr wird die Aufnahmekapazität einer
staatlichen Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule,
Fachschule) überprüft mit dem Ziel,
zusätzliche, noch ungenutzte Studienplätze
aufzudecken. Diese Studienplätze werden in der Regel
unabhängig von Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit vergeben.
Die Studienplatzklage setzt auf Seiten des Studienbewerbers
zunächst zweierlei voraus: die deutsche oder eine
EU-Staatsbürgerschaft sowie die Hochschulreife. Das
Kostenrisiko lässt sich mit anwaltlicher Hilfe genau planen
und ist unter Umständen durch eine Rechtsschutzversicherung
oder die Prozesskostenhilfe
abgedeckt. Weitere
Einzelheiten zur Studienplatzklage enthält unser
»Leitfaden Studienplatzklage«, den Sie unter dem
Menüpunkt Dokumente finden und herunter laden können.
Mandatierung
Für eine
Mandatierung hat sich in der Praxis folgender Ablauf bewährt:
1. Vorteilhaft, aber nicht
zwingend ist, wenn Sie vor der ersten Kontaktaufnahme mit uns bereits
die wesentlichen Grundzüge des Verfahrens der
Studienplatzklage kennen. Hierzu bieten wir Ihnen unseren
»Leitfaden Studienplatzklage« an, den Sie unter dem
Menüpunkt Dokumente finden und kostenfrei herunter laden
können.
2. Kontaktieren Sie uns am
Besten telefonisch. In diesem unverbindlichen und kostenlosen
Gespräch können wir auf Ihre Wünsche
eingehen und noch bestehende Fragen klären.
3. Möchten Sie uns
dann mandatieren, übersenden Sie uns bitte ausgefüllt
den unter dem Menüpunkt Dokumente zu findenden
»Mandantenfragebogen«.
4. Wir schicken Ihnen nun
alle für eine Mandatierung erforderlichen Unterlagen zu. Dies
sind eine Vergütungsvereinbarung, eidesstattliche
Versicherungen und Vollmachten in der erforderlichen Anzahl. Wir teilen
Ihnen auch mit, welche Unterlagen wir noch von Ihnen brauchen. Dies
sind beglaubigte Kopien Ihres Abiturzeugnisses und eventuell Ihres
Anrechnungsbescheides, wenn der Studieneinstieg in ein höheres
Semester gewünscht ist.
5. Das Mandat entsteht, wenn
die Unterlagen bei uns eingehen.
Fristen
Wichtig: Bitte nehmen Sie zur
Chancenwahrung möglichst frühzeitig Kontakt mit uns
auf, denn für die erforderlichen Bewerbungen auf »Zulassung außerhalb der
Kapazität« bestehen in einigen
Bundesländern Fristen, die zwingend einzuhalten sind. Zur
optimalen Chancenwahrung empfehlen wir eine Kontaktaufnahme
für das Wintersemester bis zum 15. Mai und für das
Sommersemester bis zum 15. November.
Kontaktieren Sie uns
später, kann sich die Anzahl der zur Verfügung
stehenden Hochschulen verringern, was eventuell mit einer
Chancenminderung verbunden ist. Auf keinen Fall müssen Sie
erst die endgültige Ablehnung Ihrer bundesweiten Bewerbung bei
der Stiftung für Hochschulzulassung oder im AdH abwarten!
Im Hinblick auf die Kosten
entsteht Ihnen bei einer frühzeitigen Mandatierung kein
Nachteil. Unsere Vergütung richtet sich nach unserer
entfalteten Tätigkeit. Die Anträge bei Gericht
stellen wir erst zu einem Zeitpunkt, wenn klar ist, dass Sie im
regulären Vergabeverfahren keinen Studienplatz erhalten werden.
Tag Dokumente
Leitfaden Studienplatzklage
Unser »Leitfaden
Studienplatzklage« bietet in komprimierter Form die
Informationen, die zur Entscheidung für dieses Verfahren
hilfreich sind. Geschichte, Verfahren, Fristen, Kosten – all
das wird hier in für den juristischen Laien
verständlicher Form behandelt. Sie können sich den
Leitfaden als PDF-Dokument kostenlos herunter laden, indem Sie auf das
neben stehende Handsymbol klicken.
Mandantenfragebogen
Dieses Dokument erfasst die
Daten von Ihnen, die wir zur Mandantsbearbeitung benötigen. Es
ist ein PDF-Formular, d. h. Sie können es bequem am Rechner
ausfüllen und müssen es dann nur noch per E-Mail, Fax
oder auf dem Postwege an uns senden. Natürlich sind Ihre Daten
durch die anwaltliche Schweigepflicht geschützt. Sie
können sich den Mandantenfragebogen herunter laden, indem Sie
auf das neben stehende Handsymbol klicken.
Kanzleibroschüre
Schauen Sie, wie wir arbeiten.
Kanzlei
Mit der Kanzlei Bobach,
Borsbach und Herz steht Ihnen ein erfahrenes Team von drei
Anwälten zur Verfügung. Wir vertreten unsere
Mandanten bundesweit. Der Großteil unserer Mandanten strebt
ein medizinisches Studium an. Wir betreuen aber jeden Studienwunsch.
Wir kennen die Situation der Studienbewerber genau und sind mit den
rechtlichen Rahmenbedingungen der Studienplatzklage bestens vertraut.
Unser oberstes Ziel ist es,
der Investition des Mandanten die optimale Chance zu geben, zum
gewünschten Ziel zu führen: dem Studienplatz. Dies
erreichen wir durch
Wissen
Nach mehrjähriger
Tätigkeit können wir auf eine umfassende Datenbasis
zurückgreifen. Dies ist entscheidend, um Schwachstellen in der
Kapazitätsberechnung der Hochschulen aufzuspüren.
Dass wir die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kennen, versteht
sich von selbst.
Erfahrung
Der Studienplatzprozess ist
von einigen Besonderheiten geprägt. Nach einer Vielzahl von
erstrittenen Entscheidungen wissen wir, worauf es ankommt.
Engagement
Das Kapazitätsrecht
ist speziell und die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat
manchmal die Tendenz festgefahren zu sein. Hier gilt es, beharrlich an
juristisch überzeugenden Argumenten zu feilen und diese in den
Prozess einzuführen. Manche Streitfragen müssen vor
das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) getragen werden. Wir sind stolz,
dass wir vor dem Bundesverfassungsgericht eine viel beachtete
Entscheidung erstreiten konnten.
Kontakt
Kanzlei Bobach, Borsbach
& Herz
Herweghstr. 100
06114 Halle a. d. Saale
Fon 0345–6846207
Fax 0345-6846208
kanzlei@bobach-borsbach-herz.de
www.anwalt-studienplatzklagen.de
Impressum
Anschrift
Kanzlei Bobach, Borsbach und
Herz
Herweghstraße 100
06114 Halle (Saale)
Vertretungsberechtigte
Gesellschafter
Tino Bobach, Christian
Borsbach, Thomas Herz
Inhaltlich Verantwortlicher
gem. § 55 RStV
Christian Borsbach
Mitgliedschaften
Sämtliche
Anwälte der Kanzlei sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer
Sachsen-Anhalt und führen die Berufsbezeichnung
»Rechtsanwalt«, verliehen nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Zuständige
Haftpflichtversicherung
Die Anwälte der
Kanzlei führen ihre
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
bei der:
Allianz Versicherungs-AG
Königinstraße
28
80802 München
Berufsrechtliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der
Rechtsanwälte der EU
Die berufsrechtlichen
Regelungen sind einsehbar auf der Webpräsenz der
Bundesrechtsanwaltkammer unter www.brak.de/seiten/06.php

