Studienplatzklage


In vielen Studiengängen gibt es deutlich mehr Bewerber als Studienplätze. In den medizinischen Fächern kann derzeit schon ein Durchschnitt von schlechter als 1,2 (!) zu einer Absage führen. Bei einer Wartezeit von mehr als acht Semestern stellt sich für viele Betroffene die Frage nach zusätzlichen Möglichkeiten, den Wunschstudienplatz zeitnah zu erhalten. Die Studienplatzklage ist eine Möglichkeit mit einer über 30-jährigen Tradition. Mit ihr wird die Aufnahmekapazität einer staatlichen Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule, Fachschule) überprüft mit dem Ziel, zusätzliche, noch ungenutzte Studienplätze aufzudecken. Diese Studienplätze werden in der Regel unabhängig von Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit vergeben. Die Studienplatzklage setzt auf Seiten des Studienbewerbers zunächst zweierlei voraus: die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft sowie die Hochschulreife. Das Kostenrisiko lässt sich mit anwaltlicher Hilfe genau planen und ist unter Umständen durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe

abgedeckt. Weitere Einzelheiten zur Studienplatzklage enthält unser »Leitfaden Studienplatzklage«, den Sie unter dem Menüpunkt Dokumente finden und herunter laden können.


Mandatierung


Für eine Mandatierung hat sich in der Praxis folgender Ablauf bewährt:


1. Vorteilhaft, aber nicht zwingend ist, wenn Sie vor der ersten Kontaktaufnahme mit uns bereits die wesentlichen Grundzüge des Verfahrens der Studienplatzklage kennen. Hierzu bieten wir Ihnen unseren »Leitfaden Studienplatzklage« an, den Sie unter dem Menüpunkt Dokumente finden und kostenfrei herunter laden können.


2. Kontaktieren Sie uns am Besten telefonisch. In diesem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch können wir auf Ihre Wünsche eingehen und noch bestehende Fragen  klären.


3. Möchten Sie uns dann mandatieren, übersenden Sie uns bitte ausgefüllt den unter dem Menüpunkt Dokumente zu findenden »Mandantenfragebogen«.


4. Wir schicken Ihnen nun alle für eine Mandatierung erforderlichen Unterlagen zu. Dies sind eine Vergütungsvereinbarung, eidesstattliche Versicherungen und Vollmachten in der erforderlichen Anzahl. Wir teilen Ihnen auch mit, welche Unterlagen wir noch von Ihnen brauchen. Dies sind beglaubigte Kopien Ihres Abiturzeugnisses und eventuell Ihres Anrechnungsbescheides, wenn der Studieneinstieg in ein höheres Semester gewünscht ist.


5. Das Mandat entsteht, wenn die Unterlagen bei uns eingehen.



Fristen


Wichtig: Bitte nehmen Sie zur Chancenwahrung möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf, denn für die erforderlichen Bewerbungen auf »Zulassung außerhalb der Kapazität« bestehen in einigen Bundesländern Fristen, die zwingend einzuhalten sind. Zur optimalen Chancenwahrung empfehlen wir eine Kontaktaufnahme für das Wintersemester bis zum 15. Mai und für das Sommersemester bis zum 15. November.


Kontaktieren Sie uns später, kann sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Hochschulen verringern, was eventuell mit einer Chancenminderung verbunden ist. Auf keinen Fall müssen Sie erst die endgültige Ablehnung Ihrer bundesweiten Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung oder im AdH abwarten!


Im Hinblick auf die Kosten entsteht Ihnen bei einer frühzeitigen Mandatierung kein Nachteil. Unsere Vergütung richtet sich nach unserer entfalteten Tätigkeit. Die Anträge bei Gericht stellen wir erst zu einem Zeitpunkt, wenn klar ist, dass Sie im regulären Vergabeverfahren keinen Studienplatz erhalten werden.


Tag Dokumente


Leitfaden Studienplatzklage

Unser »Leitfaden Studienplatzklage« bietet in komprimierter Form die Informationen, die zur Entscheidung für dieses Verfahren hilfreich sind. Geschichte, Verfahren, Fristen, Kosten – all das wird hier in für den juristischen Laien verständlicher Form behandelt. Sie können sich den Leitfaden als PDF-Dokument kostenlos herunter laden, indem Sie auf das neben stehende Handsymbol klicken.


Mandantenfragebogen

Dieses Dokument erfasst die Daten von Ihnen, die wir zur Mandantsbearbeitung benötigen. Es ist ein PDF-Formular, d. h. Sie können es bequem am Rechner ausfüllen und müssen es dann nur noch per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege an uns senden. Natürlich sind Ihre Daten durch die anwaltliche Schweigepflicht geschützt. Sie können sich den Mandantenfragebogen herunter laden, indem Sie auf das neben stehende Handsymbol klicken.


Kanzleibroschüre

Schauen Sie, wie wir arbeiten.


Kanzlei


Mit der Kanzlei Bobach, Borsbach und Herz steht Ihnen ein erfahrenes Team von drei Anwälten zur Verfügung. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit. Der Großteil unserer Mandanten strebt ein medizinisches Studium an. Wir betreuen aber jeden Studienwunsch. Wir kennen die Situation der Studienbewerber genau und sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Studienplatzklage bestens vertraut.

Unser oberstes Ziel ist es, der Investition des Mandanten die optimale Chance zu geben, zum gewünschten Ziel zu führen: dem Studienplatz. Dies erreichen wir durch


Wissen

Nach mehrjähriger Tätigkeit können wir auf eine umfassende Datenbasis zurückgreifen. Dies ist entscheidend, um Schwachstellen in der Kapazitätsberechnung der Hochschulen aufzuspüren. Dass wir die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kennen, versteht sich von selbst.


Erfahrung

Der Studienplatzprozess ist von einigen Besonderheiten geprägt. Nach einer Vielzahl von erstrittenen Entscheidungen wissen wir, worauf es ankommt.


Engagement

Das Kapazitätsrecht ist speziell und die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat manchmal die Tendenz festgefahren zu sein. Hier gilt es, beharrlich an juristisch überzeugenden Argumenten zu feilen und diese in den Prozess einzuführen. Manche Streitfragen müssen vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) getragen werden. Wir sind stolz, dass wir vor dem Bundesverfassungsgericht eine viel beachtete Entscheidung erstreiten konnten.

 

Kontakt


Kanzlei Bobach, Borsbach & Herz

Herweghstr. 100

06114 Halle a. d. Saale


Fon 0345–6846207

Fax 0345-6846208


kanzlei@bobach-borsbach-herz.de

www.anwalt-studienplatzklagen.de



Impressum


Anschrift

Kanzlei Bobach, Borsbach und Herz

Herweghstraße 100

06114 Halle (Saale)


Vertretungsberechtigte Gesellschafter

Tino Bobach, Christian Borsbach, Thomas Herz


Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 RStV

Christian Borsbach


Mitgliedschaften

Sämtliche Anwälte der Kanzlei sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt und führen die Berufsbezeichnung »Rechtsanwalt«, verliehen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Zuständige Haftpflichtversicherung

Die Anwälte der Kanzlei führen ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

bei der:

Allianz Versicherungs-AG

Königinstraße 28

80802 München


Berufsrechtliche Regelungen

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Berufsordnung (BORA)

Fachanwaltsordnung (FAO)

Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU

Die berufsrechtlichen Regelungen sind einsehbar auf der Webpräsenz der Bundesrechtsanwaltkammer unter www.brak.de/seiten/06.php