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    <title></title>
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      <title>Master-Studiengänge </title>
      <link>http://www.anwalt-studienplatzklagen.de/file/News/Eintrage/2010/9/21_Master-Studiengange.html</link>
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      <pubDate>Tue, 21 Sep 2010 13:45:11 +0200</pubDate>
      <description>Die Chancen, mit einer Studienplatzklage den begehrten Master-Studienplatz zu erhalten, sind überaus positiv einzuschätzen. Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens ist die Konkurrenzsituation bedeutend entspannter. Konkurrieren in den Studiengängen Humanmedizin oder Zahnmedizin eine überaus große Anzahl von Studienplatzklägern um die zusätzlichen Studienplätze, sind es bei den Master-Studiengängen in der Regel so wenig, dass es für die verklagten Hochschulen wenig Sinn macht, das aufwendige Verfahren bis zu einer Gerichtsentscheidung zu betreiben. Zweitens ist die festgesetzte Kapazität in dem betreffenden Studiengang in der Regel nicht gerichtsfest, weil es bei der betreffenden Hochschule noch keine Klage(n) gab oder bisher Streitigkeiten nicht vom Gericht entschieden werden mussten. Die Hochschule scheut daher in der Regel u. a. aus Kostengründen eine Überprüfung durch das Gericht. Dies ebnet die Möglichkeit für eine vergleichweise Einigung zwischen dem Studienplatzkläger und der Hochschule: Dem Studienplatzkläger wird der Studienplatz angeboten, im Gegenzug nimmt er/sie die Studienplatzklage zurück und trägt die Kosten des Verfahrens. So lässt sich bei überschaubarem Kostenrisiko der begehrte Studienplatz erstreiten. Und dies vor allem zeitnah, denn die Vergleiche werden meist so frühzeitig geschlossen, dass ein problemloser Einstieg im gewünschten Semester möglich ist.&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;Abgelehnte Bewerber für einen Master-Studiengang sollten daher die Möglichkeit einer Studienplatzklage in Betracht ziehen. Für weitere Fragen können Sie uns kostenlos und unverbindlich unter der Nummer 03 45 – 68 46 207 erreichen.&lt;br/&gt;</description>
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      <title>Rechtsschutzversicherung</title>
      <link>http://www.anwalt-studienplatzklagen.de/file/News/Eintrage/2010/7/14_Rechtsschutzversicherung.html</link>
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      <pubDate>Wed, 14 Jul 2010 13:13:55 +0200</pubDate>
      <description>In der Vergangenheit haben viele Rechtsschutzversicherungen gerichtliche Hochschulzulassungsstreitigkeiten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes versichert. Inzwischen ist uns nur noch die Advocard bekannt, welche bei Neuverträgen Versicherungsschutz gewährt. Bei Neuabschluss eines Versicherungsvertrages sollte auf entsprechende Ausschlussklauseln und Wartezeitregeln besonders geachtet werden. Wir empfehlen, den Vertragsabschluss bereits ein Jahr vor Beginn des gewünschten Fachsemesters durchzuführen, um Streitigkeiten bei der Wartezeit zu umgehen.</description>
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      <title>Fristen Hochschulanträge WS 2010/11</title>
      <link>http://www.anwalt-studienplatzklagen.de/file/News/Eintrage/2010/6/21_Fristen_fur_Hochschulantrage_WS_2010_11.html</link>
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      <pubDate>Mon, 21 Jun 2010 17:46:14 +0200</pubDate>
      <description>Mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität bei Hochschule macht der Bewerber geltend, dass die für den begehrten Studiengang festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist. Für das Wintersemester regeln einige Bundesländer den 15.07.2010 als Ausschlussfrist. Wird die Frist versäumt, so scheidet auch ein späterer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aus. Bitte setzen Sie sich ggf. mit uns in Verbindung.</description>
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