Mandatierung


Für eine Mandatierung hat sich in der Praxis folgender Ablauf bewährt:


  1. 1.Vorteilhaft, aber nicht zwingend ist, wenn Sie vor der ersten Kontaktaufnahme mit uns bereits die wesentlichen Grundzüge des Verfahrens der Studienplatzklage kennen. Hierzu bieten wir Ihnen unseren »Leitfaden Studienplatzklage« an, den Sie unter dem Menüpunkt Dokumente finden und kostenfrei herunter laden können.


  1. 2.Kontaktieren Sie uns am Besten telefonisch. In diesem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch können wir auf Ihre Wünsche eingehen und noch bestehende Fragen klären.


  1. 3.Möchten Sie uns dann mandatieren, übersenden Sie uns bitte ausgefüllt den unter dem Menüpunkt Dokumente zu findenden »Mandantenfragebogen«.


  1. 4.Wir schicken Ihnen nun alle für eine Mandatierung erforderlichen Unterlagen zu. Dies sind eine Vergütungsvereinbarung, eidesstattliche Versicherungen und Vollmachten in der erforderlichen Anzahl. Wir teilen Ihnen auch mit, welche Unterlagen wir noch von Ihnen brauchen. Dies sind beglaubigte Kopien Ihres Abiturzeugnisses und eventuell Ihres Anrechnungsbescheides, wenn der Studieneinstieg in ein höheres Semester gewünscht ist.


  1. 5.Das Mandat entsteht, wenn die Unterlagen bei uns eingehen.