Kanzlei
Mit der Kanzlei BOBACH, BORSBACH und HERZ steht Ihnen ein erfahrenes Team von drei Anwälten zur Verfügung. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit. Der Großteil unserer Mandanten strebt ein medizinisches Studium (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) an. Wir betreuen aber jeden Studienwunsch. Wir kennen die Situation der Studienbewerber genau und sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Studienplatzklage bestens vertraut. Unser oberstes Ziel ist es, der Investition des Mandanten die optimale Chance zu geben, zum gewünschten Ziel zu führen: dem Studienplatz. Dies erreichen wir durch:
Wissen
Nach mehrjähriger Tätigkeit können wir auf eine umfassende Datenbasis zurückgreifen. Dies ist entscheidend, um die richtigen Hochschulen für eine Studienplatzklage auszuwählen und Schwachstellen in der Kapazitätsberechnung der Hochschulen aufzuspüren. Dass wir die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kennen, versteht sich von selbst.
Erfahrung
Das Verfahren der Studienplatzklage ist von einigen Besonderheiten geprägt. Nach einer Vielzahl von geführten Verfahren wissen wir, worauf es ankommt.
Engagement
Das Kapazitätsrecht ist speziell und die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat manchmal die Tendenz festgefahren zu sein. Hier gilt es, beharrlich an juristisch überzeugenden Argumenten zu feilen und diese in den Prozess einzuführen. Manche Streitfragen müssen vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) getragen werden. Wir sind stolz, dass wir vor dem Bundesverfassungsgericht eine viel beachtete Entscheidung erstreiten konnten.