Fristen
Wichtig: Bitte nehmen Sie zur Chancenwahrung möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf, denn für die erforderlichen Anträge auf »Zulassung außerhalb der Kapazität« bestehen in einigen Bundesländern Fristen, die zwingend einzuhalten sind. Zur optimalen Chancenwahrung empfehlen wir eine Kontaktaufnahme für das Wintersemester bis zum 15. Mai und für das Sommersemester bis zum 15. November.
Kontaktieren Sie uns später, kann sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Hochschulen verringern, was eventuell mit einer Chancenminderung verbunden ist. Auf keinen Fall müssen Sie erst die endgültige Ablehnung Ihrer bundesweiten Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung oder im AdH abwarten!
Im Hinblick auf die Kosten entsteht Ihnen bei einer frühzeitigen Mandatierung kein Nachteil. Unsere Vergütung richtet sich nach unserer entfalteten Tätigkeit. Die Anträge bei Gericht stellen wir erst zu einem Zeitpunkt, wenn klar ist, dass Sie im regulären Vergabeverfahren keinen Studienplatz erhalten werden.